Anlässlich der ersten Rede einer Parlamentarierin vor der Weimarer Nationalversammlung im Reichstag am 19. Februar 1919 erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg (SPD):
Das Protokoll verzeichnet Heiterkeit als Marie Juchacz (SPD) als erste Frau vor der Weimarer Nationalversammlung ihre Rede mit den Worten „Meine Herren und Damen!“ begann und selbst darauf hinwies, dass es das erste Mal sei, „daß in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf“.
Anlässlich der heutigen Plenardebatte zur Künstlichen Befruchtung erklären Dr. Carola Reimann, gesundheitspolitische Sprecherin der AG Gesundheit und Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin der AG Gesundheit der SPD- Bundestagsfraktion:
Ungewollt kinderlose Menschen brauchen Unterstützung und keine sich selbst widersprechenden Anträge, wie sie von der Fraktion Die Linke vorgelegt wurden.
Auch wir sind der Meinung, dass im Interesse der ungewollt kinderlosen Menschen die Debatte fortgeführt werden muss. Wer aber das Problem „ungewollte Kinderlosigkeit“ wirklich im Sinne der Betroffenen lösen und nicht nur ein Thema besetzen will, muss ein komplettes familien- und gesundheitspolitisches Maßnahmebündel schnüren und kommunizieren. Das aber leistet der Antrag der Linken zu „Kürzungen bei künstlicher Befruchtung zurücknehmen“ nicht.
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen erste von den Ländern erhobene Untersuchungsergebnisse zu Acrylamid im Weihnachtsgebäck vor. Auch wenn bislang nur eine geringe Anzahl von Daten vorliegt, ist bereits ein eindeutiger Trend erkennbar: Die Belastung von Weihnachtsgebäck mit Acrylamid ist deutlich gesunken. Alle Ergebnisse bescheinigen dem untersuchten Weihnachtsgebäck, dass der Verzehr unbedenklich ist.
„Auch wenn die ersten Untersuchungsergebnisse erfreulich sind, sind die zuständigen Länderbehörden aufgefordert, weitere Kontrollen vorzunehmen. Hierbei muss das Verbraucherinformationsgesetz in Sinne der VerbraucherInnen zum Tragen kommen. Hersteller- und Produktnamen müssen unverzüglich veröffentlicht werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher solche Produkte meiden und sich schützen können. Acrylamid stellt ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb darf nicht gewartet werden, bis das Weihnachtsgebäck verzehrt und das Problem "gegessen" ist“, so Rawert.