Im Bundestag

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Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Bessere Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker

Neue Pflicht zur Kennzeichnung von "Weichtieren" und "Lupinen" auf Lebensmitteln

Seit dem 23.12.2008 müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zwei Hauptallergene zusätzlich gekennzeichnet werden: Enthält ein Lebensmittel in unverarbeiteter oder in verarbeiteter Form "Weichtiere" oder "Lupine", muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein: im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis.

Künftig müssen auch geringste Gehalte angegeben werden, da es grundsätzlich keine Schwellenwerte gibt.

Neue Pflicht zur Kennzeichnung von "Weichtieren" und "Lupinen" auf Lebensmitteln

Seit dem 23.12.2008 müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zwei Hauptallergene zusätzlich gekennzeichnet werden: Enthält ein Lebensmittel in unverarbeiteter oder in verarbeiteter Form "Weichtiere" oder "Lupine", muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein: im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis.

Künftig müssen auch geringste Gehalte angegeben werden, da es grundsätzlich keine Schwellenwerte gibt.

Lupinenmehl und Weichtiere wie Schnecken, Austern, Muscheln und hieraus hergestellte Weichtierzeugnisse sind so genannte "potente" Allergene. Für bestimmte Allergiker reichen bereits geringe Mengen aus, um allergische Symptome oder lebensmittelallergische Reaktionen auszulösen, die lebensbedrohlich sein können.

Belastung beim Weihnachtsgebäck deutlich gesunken

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen erste von den Ländern erhobene Untersuchungsergebnisse zu Acrylamid im Weihnachtsgebäck vor. Auch wenn bislang nur eine geringe Anzahl von Daten vorliegt, ist bereits ein eindeutiger Trend erkennbar: Die Belastung von Weihnachtsgebäck mit Acrylamid ist deutlich gesunken. Alle Ergebnisse bescheinigen dem untersuchten Weihnachtsgebäck, dass der Verzehr unbedenklich ist.

„Auch wenn die ersten Untersuchungsergebnisse erfreulich sind, sind die zuständigen Länderbehörden aufgefordert, weitere Kontrollen vorzunehmen. Hierbei muss das Verbraucherinformationsgesetz in Sinne der VerbraucherInnen zum Tragen kommen. Hersteller- und Produktnamen müssen unverzüglich veröffentlicht werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher solche Produkte meiden und sich schützen können. Acrylamid stellt ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb darf nicht gewartet werden, bis das Weihnachtsgebäck verzehrt und das Problem "gegessen" ist“, so Rawert.

Contergangeschädigte angemessen unterstützen

Die Bundesregierung soll eine angemessene Unterstützung von Contergangeschädigten auch in Zukunft sicherstellen. Das fordern die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (16/11223). Unter anderem soll die Regierung sich dafür einsetzen, dass die Erschwernisse bei der Gewährung von Leistungen zum Beispiel in Bereichen wie Pflege und Mobilität beseitigt würden. Die bereits begonnene Reform bei der Finanzausstattung und Struktur des Stiftungsgesetzes der Conterganstiftung solle zudem zügig dem Bundestag vorgelegt werden.

Über drei Milliarden Euro mehr für Krankenhäuser

Am 12. November 2008 hat der Bundestag in 1. Lesung den Regierungsentwurf zur Reform des Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) beraten.

Handlungsbedarf: die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser
Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser ist schwieriger geworden. Wichtige Gründe dafür sind die gestiegenen Personal- und Sachkosten. Diese können nach geltendem Recht der Krankenhausfinanzierung nicht auf die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Fallpauschalen umgelegt werden.

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