Im Bundestag

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Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Rawert: Kein Genmais - Aigner folgt SPD- Position

Zur heutigen Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) erklärt Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Das Anbauverbot für den gentechnisch veränderten MON 810- Mais entspricht der langjährigen Forderung der SPD- Fraktion. Das nationale Anbauverbot für Genmais kommt spät, aber noch rechtzeitig: Es kommt kein gentechnisch veränderter Mais zur Aussaat. Damit herrscht endlich Klarheit für die Landwirte, aber auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die keinen Anbau und Verzehr - z.B. bei Honig - von gentechnisch veränderten Pflanzen wollen.
Bereits Anfang März hatte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) im EU- Umweltrat mit seinem Nein in die Tat umgesetzt, was wir von der für die Gentechnik zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner erwartet hätten: Eine klare Positionierung gegen den ungehinderten Vormarsch der grünen Gentechnik in Deutschland und Europa. Gabriel hatte damit bekräftigt, dass die EU- Mitgliedstaaten selbst das Recht haben, über Anbau oder Nichtanbau von Genmais auf ihren Äckern zu entscheiden.

Rawert: Augen auf, Grundpreise vergleichen

Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Freigabe der Verpackungsgrößen:

Nun gilt auch in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Ländern die Freigabe der Verpackungsgrößen. Nicht mehr unbesehen ist davon auszugehen, dass für die vertrauten Standardgrößen der Verpackungen gilt, dass 100 oder 1000 Gramm drin sind.

Neues Heimrecht

Den Gesetzentwurf der Regierungskoalition „zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 in 1. Lesung beraten.

Aufgrund der durch die Föderalismusreform veränderten Gesetzgebungszuständigkeiten ist eine Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes notwendig geworden. Die Neuverteilung der Kompetenzen führt dazu, dass die ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften nicht mehr im Bundesgesetz geregelt werden können. Die zivilrechtlichen Vorschriften sind nun gesondert zu regeln. Sie sind darüber hinaus auch inhaltlich weiterzuentwickeln.

Politik für Verbraucher ist sozialdemokratische Politik

Ob Verbraucherinformationsgesetz, Reform des Versicherungsvertragsrechts oder die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“: Die verbraucherpolitischen Reformprojekte der letzten Jahre tragen eine sozialdemokratische Handschrift. Die aktuellen Diskussionen über die Falschberatung bei Finanzprodukten oder den Schutz von Verbraucherdaten zeigen, dass sozialdemokratische Lösungsansätze mehr denn je gefragt sind. Für uns heißt moderne VerbraucherInnenpolitik: Wir sehen genau hin, wo der Staat mit sinnvoller Regulierung Leitplanken einziehen muss, wo er für mehr Transparenz sorgen soll und wo er auf Marktkräfte und die Zivilgesellschaft vertrauen kann.

In mehr als zehn Jahren sozialdemokratischer Regierungsverantwortung haben wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher immer weiter gestärkt und für mehr Transparenz und Sicherheit in immer vielfältigeren und oft unübersichtlichen Märkten gesorgt. Damit haben wir selbstbestimmte und nachhaltige Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht.

Vorschriften für Arzneimittel ändern

Am 19. März 2009 hat der Bundestag in 1. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drs. 16/12256) beraten. Das Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Anpassung des Arzneimittelgesetzes an europäische Verordnungen und Erfahrungen aus dem Vollzug. Damit verbunden werden Änderungen in anderen Rechtsvorschriften, die teils mit Änderungen im Arzneimittelgesetz (Betäubungsmittelgesetz, Transfusionsgesetz, Verordnung über homöopathische Arzneimittel) zusammen hängen oder Regelungen insbesondere im Sozialgesetzbuch V (Krankengeld) betreffen.

Folgendes wird u. a. geändert:

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