Den Gesetzentwurf der Regierungskoalition „zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 in 1. Lesung beraten.
Den Gesetzentwurf der Regierungskoalition „zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 in 1. Lesung beraten.
Aufgrund der durch die Föderalismusreform veränderten Gesetzgebungszuständigkeiten ist eine Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes notwendig geworden. Die Neuverteilung der Kompetenzen führt dazu, dass die ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften nicht mehr im Bundesgesetz geregelt werden können. Die zivilrechtlichen Vorschriften sind nun gesondert zu regeln. Sie sind darüber hinaus auch inhaltlich weiterzuentwickeln.
Ob Verbraucherinformationsgesetz, Reform des Versicherungsvertragsrechts oder die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“: Die verbraucherpolitischen Reformprojekte der letzten Jahre tragen eine sozialdemokratische Handschrift. Die aktuellen Diskussionen über die Falschberatung bei Finanzprodukten oder den Schutz von Verbraucherdaten zeigen, dass sozialdemokratische Lösungsansätze mehr denn je gefragt sind. Für uns heißt moderne VerbraucherInnenpolitik: Wir sehen genau hin, wo der Staat mit sinnvoller Regulierung Leitplanken einziehen muss, wo er für mehr Transparenz sorgen soll und wo er auf Marktkräfte und die Zivilgesellschaft vertrauen kann.
Am 19. März 2009 hat der Bundestag in 1. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drs. 16/12256) beraten. Das Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Anpassung des Arzneimittelgesetzes an europäische Verordnungen und Erfahrungen aus dem Vollzug. Damit verbunden werden Änderungen in anderen Rechtsvorschriften, die teils mit Änderungen im Arzneimittelgesetz (Betäubungsmittelgesetz, Transfusionsgesetz, Verordnung über homöopathische Arzneimittel) zusammen hängen oder Regelungen insbesondere im Sozialgesetzbuch V (Krankengeld) betreffen.
Folgendes wird u. a. geändert: