Bis 2010 sollen bundesweit für rund 21 Prozent der unter Dreijährigen Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 soll es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, geben. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (16/10173) der Bundesregierung hervor.
Um die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken, will die Bundesregierung verschiedene Regelungen des Anfang 2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeldgesetzes anpassen. Nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (16/10118) sollen in bestimmten Fällen künftig auch Großeltern das Recht auf Elternzeit bekommen, um ihre Enkel betreuen zu können.
Die Bundesregierung hat noch keine Zahlen über Anfragen von Bürgern bei Behörden auf Grund des am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetzes erhoben. Das geht aus der Antwort (16/10132) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (16/10088) der FDP-Fraktion hervor. Auskünfte in größerem Umfang würden nach aller Erfahrung erst dann verlangt werden, wenn die Bürger verunsichert seien, etwa im Fall akuter gesundheitlicher Risiken durch Lebensmittel.
Die Krankenkassen sollen die für ihre Haushaltsplanungen relevanten Informationen sechs Wochen vor der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds erhalten. In ihrer Antwort (16/10084) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9841) schreibt die Bundesregierung, sie gehe davon aus, dass die Daten "spätestens bis zum 15. November 2008 in vollem Umfang zur Verfügung stehen".