Zu den Höhepunkten der Sommersitzung 2015 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) vom 22. bis 26. Juni in Straßburg zählten für mich die Reden des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon sowie der maltesischen Präsidentin Marie Louise Coleiro Preca. Beide forderten aktive politische Maßnahmen, mit denen den über 50 Millionen Menschen auf der Flucht nachhaltig geholfen werden kann.
Der 1949 gegründete Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Ihm gehören mittlerweile 47 Mitgliedstaaten an. Ziele sind der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Ich gratuliere allen Beteiligten, die während der vergangenen 60 Jahre am Europa-Preis teilgenommen haben. Jedes Jahr erhalten ein oder zwei Gemeinden diese besondere Auszeichnung. Mehr als 70 Gemeinden wurden seitdem bis heute ausgezeichnet. Der Europa-Preis des Europarates ist die höchste Auszeichnungsstufe, die einer Stadt für besondere Leistungen zur Förderung des europäischen Einigungsgedankens verliehen werden kann. Er wurde am 22. Juni 2015 im Rahmen einer feierlichen Zeremonie an die sächsische Landeshauptstadt Dresden und die schwedische Stadt Vara verliehen.
Der Europa-Preis wurde 1955 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg als Auszeichnung für Städte und Gemeinden ins Leben gerufen, die sich um die Förderung der europäischen Idee besonders verdient gemacht haben. Der Preis würdigt den besonderen Einsatz der Gemeinden für die Stärkung eines vereinten Europas (z.B. durch Städtepartnerschaften, europäische Veranstaltungen und sonstige Austauschaktivitäten).
Die Nichteinhaltung grundlegender Rechte wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit in Aserbaidschan wurden in den vergangenen Jahren mehrmals sowohl im Bundestag als auch in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) scharf kritisiert. Sorge bereitet vor allem die nahezu flächendeckende Verfolgung von RegierungskritikerInnen, die teilweise seit Jahren anhand konstruierter Vorwürfe im Gefängnis sitzen.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats beschloss am 23. Juni 2015 die Resolution „Zur Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen in Aserbaidschan“. Vorgelegt wurde ein Bericht des Monitoring-Ausschusses über die Umsetzung der in der Organisation geltenden demokratischen und menschenrechtlichen Prinzipien in Aserbaidschan. Dank zahlreicher Änderungsanträge enthält er nun auch eine deutliche Forderung nach Freilassung aller zu Unrecht Inhaftierten. Diese klare Benennung der Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist nicht nur ein deutliches Warnsignal an die aserbaidschanische Regierung, sondern auch ein wichtiges Zeichen der Solidarität an die verfolgten politischen AktivistInnen im Land.
Erklärung nach §31 GO der Abgeordneten Mechthild Rawert zu der Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU“ und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen“ (Drucksachen 18/4215, 18/4316), TOP 18 der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2015
Wenn Deutschland nicht gegen die Entscheidung der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe für Hinkley Point C klagt, ist darin keine Unterstützung von Atomenergie zu sehen. Genauso liegt in der Ablehnung entsprechender Bundestagsanträge keine Abwendung vom notwendigen Atomausstieg vor.
Der Atomausstieg in Deutschland ist für mich unumkehrbar. Mit der SPD setze ich mich sowohl national als auch europäisch und international für den Ausstieg aus der Atomenergie, den Umstieg auf Erneuerbare Energien sowie für mehr Energieeffizienz ein. Der europäische Atomausstieg ist insofern eine politische Aufgabe, die nicht über einen beihilferechtlichen Klageweg auf den EuGH abgewälzt werden kann und sollte.
Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der AufstockerInnen ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.
Der Mindestlohn wirkt. Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Den vielen Mindestlohn-KritikerInnen zum Trotz: Es gab und gibt keine Jobverluste. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht.