In 1. Lesung hat der Bundestag am 16.10.2008 den Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz beraten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, genetische Untersuchungen bei Menschen gesetzlich zu regeln. Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Vor dem Hintergrund der heutigen Möglichkeiten der Humangenetik ist aber ein besonderer Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erforderlich.

Rede vom 16. September 2008 zur 1. Lesung des Bundeshaushalts - Einzelplan 10: Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Drucksachen 16/9900, 16/9901)






