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Mensch ist nie zu jung für eine selbstbestimmte Vorsorge

Es ist nicht leicht, sich gedanklich künftige Lebenssituationen vorzustellen, in denen wir nicht fit und aktiv, nicht mehr entscheidungsfähig sind. Aber Hand auf‘s Herz: Möchte nicht jede*r von uns, dass dann eine Person des eigenen Vertrauens Entscheidungen in meinen Angelegenheiten trifft? Eine selbstbestimmte rechtliche Vorsorge für künftige Ernstfälle zu treffen, ist nicht erst im Rentenalter sondern bereits auch für jüngere Menschen im Erwerbsalter wichtig.

Genau deshalb habe ich am 16. Juni 2021 gemeinsam mit Henriette Wunderlich (Sozialverband Deutschland e.V.) sowie Hartmut Klähn (Facharzt für Allgemeinmedizin) über Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge gesprochen. Denn es ist wichtig, sich frühzeitig zu beschäftigen mit Fragen wie: Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer kümmert sich dann um meine Angelegenheiten? Wer handelt und entscheidet für mich? Dies sind einige der Fragen, über welche wir gemeinsam diskutiert haben. Gerne können Sie die gesamte Veranstaltung auch auf meinem YouTube-Kanal nachschauen.  

Henriette Wunderlich gab als Referentin des SoVD einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Instrumente der Vorsorge. Denn jede*r von uns kann in die Situation kommen, in der er oder sie keine selbstbestimmten Entscheidungen mehr über das eigene Leben treffen kann – beispielsweise auf Grund eines unvorhergesehenen, plötzlichen Unfalls. Diese Situation kann unabhängig vom Alter eintreten, deshalb gilt: Mensch ist nie zu jung für selbstbestimmte Vorsorge. 

Präsentation: Henriette Wunderlich, SoVD (Foto: Mechthild Rawert)

Die Patient*innenverfügung 

Mit der Patient*innenverfügung kann ich meine Behandlungswünsche für den Fall festlegen, dass ich diese in einer bestimmten Situation selbst nicht mehr artikulieren kann. Es gibt enge gesetzliche Vorgaben, die bei der Erstellung einer Patient*innenverfügung beachtet werden müssen: die geäußerten medizinischen Wünsche müssen ganz konkret benannt werden, der/die Verfasser*in muss 18 Jahre und im Vollbesitz der geistigen Kräfte sein und es besteht ein Schriftformerfordernis. Vorab ist es notwendig, sich über die eigenen Haltungen und Wertvorstellungen Gedanken zu machen. Folgende Fragen können beispielsweise dienlich für Vorüberlegungen sein: 

  • Was möchte ich? Welche Wertvorstellungen leiten mich?
  • Welche Einstellung habe ich zur Organspende?
  • Welche Weltanschauung habe ich? Soll diese Berücksichtigung finden?

Die Patient*innenverfügung ist jedoch nicht das einzige Instrument, welches zur Verfügung steht. Im besten Fall wird die Patient*innenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung ergänzt. 

Die Vorsorgevollmacht 

Mit der Vorsorgevollmacht kann ich festlegen, wer mich in meinen rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll (Festlegung einer Vertrauensperson), wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht ist von immenser Bedeutung, da sie die vielfältigsten Bereiche umfassen kann. Beispielsweise: 

  • Gesundheitsangelegenheiten (Behandlungsinhalte)
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht (Wohnort)
  • Behördenangelegenheiten (Beantragungen) 
  • Vertragsangelegenheiten (Post, Telekom, Miete) 
  • Gerichtliche Vertretung 

Fälschlicherweise gehen viele Menschen davon aus, dass sie im Fall der Fälle automatisch durch ihre*n (Ehe-)Partner*in oder ihre Kinder vertreten werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich stattdessen das eigene Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen, in dem ich eine Person meines Vertrauens zur Regelung meiner rechtlichen Angelegenheiten bestimme und genau auf die eigene Lebenssituation anpasse. 

Die Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann ich für den Fall einer notwendig werdenden rechtlichen Betreuung eine Person meines Vertrauens bestimmen, welche über meine Angelegenheiten entscheiden soll. Ebenso ist es möglich, eine Person zu benennen, welche auf keinen Fall die rechtliche Betreuung übernehmen soll. 

Meine Bitte an alle Menschen, egal ob jung oder alt: Machen auch Sie sich rechtzeitig Gedanken und sorgen Sie vor. Denn nur so können Sie selbstbestimmte Entscheidung über Ihr eigenes Leben treffen. Die folgenden Links können Sie als Vorlage für die entsprechenden Verfügungen verwenden. 

Link zum Download von Textbausteinen für eine Patientenverfügung  

Link zum Download einer Vorsorgevollmacht 

Link zum Download einer Betreuungsverfügung   

(Titelfoto:Mechthild Rawert, MdB)

Es ist nicht leicht, sich gedanklich künftige Lebenssituationen vorzustellen, in denen wir nicht fit und aktiv, nicht entscheidungsfähig sind. Aber Hand auf‘s Herz: Möchte nicht jede*r von uns, dass dann eine Person des eigenen Vertrauens Entscheidungen in meinen Angelegenheiten trifft? Eine selbstbestimmte rechtliche Vorsorge für künftige Ernstfälle zu treffen, ist nicht erst im Rentenalter sondern bereits auch für jüngere Menschen im Erwerbsalter wichtig.

 

Genau deshalb habe ich am 16. Juni 2021 gemeinsam mit Henriette Wunderlich (Sozialverband Deutschland e.V.) sowie Hartmut Klähn (Facharzt für Allgemeinmedizin) über Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge gesprochen. Denn es ist wichtig, sich vorab frühzeitig zu beschäftigen mit Fragen wie: Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer kümmert sich dann um meine Angelegenheiten? Wer handelt und entscheidet für mich? Dies sind einige der Fragen, über welche wir gemeinsam diskutiert haben. Gerne können Sie die gesamte Veranstaltung auch auf meinem YouTube-Kanal nachschauen: https://www.youtube.com/watch?v=SD3btZyYiHY

 

Henriette Wunderlich gab als Referentin des SoVD einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Instrumente der Vorsorge. Denn jede*r von uns kann in die Situation kommen, in der er oder sie keine selbstbestimmten Entscheidungen mehr über das eigene Leben treffen kann – beispielsweise auf Grund eines unvorhergesehenen, plötzlichen Unfalls. Diese Situation kann unabhängig vom Alter eintreten, deshalb gilt: Mensch ist nie zu jung für selbstbestimmte Vorsorge.

Ein Bild, das Text enthält.</p />
</p><p>Automatisch generierte Beschreibung

Präsentation: Henriette Wunderlich, SoVD (Foto: Mechthild Rawert)

 

Die Patient*innenverfügung

Mit der Patient*innenverfügung kann ich meine Behandlungswünsche für den Fall festlegen, dass ich diese in einer bestimmten Situation selbst nicht mehr artikulieren kann. Es gibt enge gesetzliche Vorgaben, die bei der Erstellung einer Patient*innenverfügung beachtet werden müssen: die geäußerten medizinischen Wünsche müssen ganz konkret benannt werden, der/die Verfasser*in muss 18 Jahre und im Vollbesitz der geistigen Kräfte sein und es besteht ein Schriftformerfordernis. Vorab ist es notwendig, sich über die eigenen Haltungen und Wertvorstellungen Gedanken zu machen. Folgende Fragen können beispielsweise dienlich für Vorüberlegungen sein:

·      

Was möchte ich? Welche Wertvorstellungen leiten mich?

·      

Welche Einstellung habe ich zur Organspende?

·      

Welche Weltanschauung habe ich? Soll diese Berücksichtigung finden?

 

Die Patient*innenverfügung ist jedoch nicht das einzige Instrument, welches zur Verfügung steht. Im besten Fall wird die Patient*innenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung ergänzt.

 

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann ich festlegen, wer mich in meinen rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll (Festlegung einer Vertrauensperson), wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht ist von immenser Bedeutung, da sie die vielfältigsten Bereiche umfassen kann. Beispielsweise:

·      

Gesundheitsangelegenheiten (Behandlungsinhalte)

·      

Aufenthaltsbestimmungsrecht (Wohnort)

·      

Behördenangelegenheiten (Beantragungen)

·      

Vertragsangelegenheiten (Post, Telekom, Miete)

·      

Gerichtliche Vertretung

Fälschlicherweise gehen viele Menschen davon aus, dass sie im Fall der Fälle automatisch durch ihre*n (Ehe-)Partner*in oder ihre Kinder vertreten werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich stattdessen das eigene Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen, in dem ich eine Person meines Vertrauens zur Regelung meiner rechtlichen Angelegenheiten bestimme und genau auf die eigene Lebenssituation anpasse.

 

 

 

Die Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann ich für den Fall einer notwendig werdenden rechtlichen Betreuung eine Person meines Vertrauens bestimmen, welche über meine Angelegenheiten entscheiden soll. Ebenso ist es möglich, eine Person zu benennen, welche auf keinen Fall die rechtliche Betreuung übernehmen soll.

 

Meine Bitte an alle Menschen, egal ob jung oder alt: Machen auch Sie sich rechtzeitig Gedanken und sorgen Sie vor. Denn nur so können Sie selbstbestimmte Entscheidung über Ihr eigenes Leben treffen. Die folgenden Links können Sie als Vorlage für die entsprechenden Verfügungen verwenden.

 

Link zum Download von Textbausteinen für eine Patientenverfügung: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=40

 

Link zum Download einer Vorsorgevollmacht: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html?nn=6765634&cms_dlConfirm=true

 

Link zum Download einer Betreuungsverfügung:  https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html