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Schluss mit missbräuchlichen Abmahnungen

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

Foto: Deutscher Bundestag/Stella von SaldernDr. Johannes Fechner (rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher) und Mechthild Rawert (zuständige Berichterstatterin) der SPD-Bundestagsfraktion erklären:

Missbräuchliche Abmahnungen, die nur dazu dienen, Einnahmen zu generieren, werden künftig deutlich erschwert. Mit dem Gesetzentwurf zur „Stärkung des fairen Wettbewerbs“ schützen wir insbesondere kleine Unternehmen und Online-Shops vor Abmahnkosten und überhöhten Vertragsstrafen.

„Missbräuchliche Abmahnungen sind für Unternehmen, Onlineshops und Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern automatisiert Websites nach Bagatellverstößen aller Art und versenden massenweise Abmahnungen per Serienbrief. Nicht etwa, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, sondern um Abmahnkosten und hohe Vertragsstrafen zu kassieren. Das Gesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Unternehmen und Vereine vor Abzocke durch Abmahnungen zu schützen. Auch wenn es infolge der Datenschutzgrundverordnung nicht zur von manchen befürchteten Abmahnwelle kam, gibt es viele Fälle von Abmahnmissbrauch, weshalb das Gesetz nötig ist.

Diese Masche wird sich künftig nicht mehr lohnen: Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch mehr auf Erstattung der Kosten. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfachen Fällen auf 1.000 Euro gedeckelt. Wir verbieten missbräuchliche Abmahnungen und definieren genau, wann eine Abmahnung missbräuchlich ist. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat zukünftig einen Gegenanspruch auf Erstattung eigener Kosten.

Zudem konnte die SPD-Fraktion eine Regelung durchsetzen, mit der die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer oder Seitspiegel endlich aufgebrochen wird. Autoersatzteile neuer Designs unterliegen damit nicht mehr dem Designschutz und werden deutlich preiswerter. Zum Schaden vieler Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch der Wirtschaft und kommunaler Unternehmen, hat die Union es vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen.“

Pressemitteilung der AG Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, 10.09.2020

(Foto: Deutscher Bundestag/Stella von Saldern)