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Der Europarat im Deutschen Bundestag: Es braucht die Akzeptanz der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern und den Wunsch nach gewaltfreien Beziehungen

Tagung des parlamentarischen Netzwerks „Frauen frei von Gewalt“ des Europarats am 12. Mai 2016 in Berlin

In der Präambel der Istanbul-Konvention heißt es: Die „Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen“. Wirksamer Schutz vor sexualisierter Gewalt beruht auch auf der grundlegenden Akzeptanz eines machtfreien Verständnisses von Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Dafür setze ich mich schon seit Jahrzehnten ein - die mit der Istanbul-Konvention zusammenhängenden gesellschaftlichen Erfordernisse sind groß - packen wir sie gemeinsam an. 

Die Teilnehmenden der gemeinsamen Sitzung des Unterausschusses Gleichstellung der Geschlechter und des parlamentarischen Netzwerk „Frauen frei von Gewalt“ der parlamentarischen Versammlung des Europarates am 12. Mai 2016 im Deutschen Bundestag kämpfen für eine gewaltfreie Gesellschaft ohne sexuelle und häusliche Gewalt. Mein konkretes Ziel: Die Veränderung des vorliegenden Gesetzesentwurfes zur Reform des Sexualstrafrechts der Bundesregierung gemäß der Forderung der Istanbul-Konvention. Wir brauchen im Sexualstrafrecht Rechtsnormen, die auf dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung beruhen. Mit der erforderlichen Einführung der so genannten Nichteinverständnislösung (Nein-heißt-Nein-Lösung) soll es in zukünftigen Strafverfahren nicht mehr auf das wehrhafte Verhalten der zumeist weiblichen Opfer ankommen. Das strafwürdige Verhalten der meist männlichen Täter gehört an den Pranger - und vor Gericht.

Es gibt Gleichstellungserfolge, aber auf die Weiterentwicklung kommt es an

Viele Meilensteine in der Gleichstellungspolitik in Deutschland sind schon erreicht. Aber wie Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen Frauenrat, es formulierte: „Wir haben noch keinen Idealzustand und es bleibt noch viel zu tun“. Viele Erfolge spiegeln sich in Gesetzen wieder, wie 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichstellungsgesetz. Darin ist festgelegt, dass keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf stattfinden darf. Es klafft aber noch die riesige Lohnlücke von 21 Prozent, der Gender Pay Gap, zwischen Männern und Frauen zu Ungunsten der Frauen, beschrieb Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Und dieses geringere Gehalt ist nicht ausschließlich auf die höhere Teilzeitarbeitsquote bei Frauen oder auf deren Anstellung in oft kleineren Betrieben zurückzuführen, wie es uns gerade viele der Arbeitgeberverbände nahelegen wollen. Die Praxis zeigt: Gleichstellung ist noch nicht überall angekommen, auch beim Gehalt nicht - ein ungerechter Zustand, auf den ich regelmäßig hinweise.

Gleichstellung gehört in die Lebenswirklichkeit aller Bereiche, in die Wirtschaft, die Politik, die ganze Gesellschaft

Die Diskussion zu empfehlenswerten Maßnahmen zur Gleichstellung verdeutlichte die hohe Relevanz des Sektors Wirtschaft. Gegenüber Männern sind Frauen insbesondere bei der Gehaltshöhe aber auch hinsichtlich der Arbeitszeiten benachteiligt. Auf den Zusammenhang von ökonomischer Unabhängigkeit und sexueller Selbstbestimmung verwiesen insbesondere meine Kolleginnen Nezha El-Ouafi, Mitglied des Marokkanischen Repräsentantenhauses, und Reem Abu Dalbouh, Mitglied des Jordanischen Repräsentantenhauses. Sie verwiesen auf schlechtere wirtschaftliche Lage der Frauen in den dörflichen Familien. Es bestehe eine klare Abhängigkeit der Frauen von ihren Männern. In den Dörfern fände der Großteil sexualisierter und häuslicher Gewalt statt. In den Städten hätten sich viele Frauen mehr Rechte und eine bessere ökonomische Stellung erkämpft. Es gäbe weniger sexualisierte Gewalt.

Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) und die gesamte SPD kämpft für ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit nach dem Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit". Wir wollen mehr Transparenz in die betrieblichen Gehaltsstrukturen bringen und wir wollen, dass die existierende Lohnungleichheit für Frauen in großen ebenso wie in kleineren und mittelständischen Betrieben beendet wird.

Auch meine Kollegin aus Luxemburg, Françoise Hetto-Gaasch, verwies auf ihren Beitrag auf die hohe Bedeutung des Zieles Lohngleichheit. Im dortigen Gleichstellungsministerium seien eine Vielzahl von Maßnahmen zur Durchsetzung von Gleichstellung getroffen worden:  Die gleiche Bezahlung für gleich(wertig)e Arbeit ist für Unternehmen inzwischen verbindlich. Mithilfe eines vom Ministerium zur Verfügung gestellten Computerprogramms ließe sich überprüfen, inwiefern dieses Ziel auch tatsächlich realisiert wird. Zudem werden in Unternehmen mithilfe von Auszeichnungen Anreize für familienfreundliche Arbeitszeiten geschaffen. Mit diesen “actions positives“ fungieren Firmen dann selbst als Multiplikatoren für Gleichstellungspolitik.

Ein gleichstellungspolitischer Erfolg in Deutschland ist die Einführung der Frauenquote, ist das ab dem 1. Januar 2016 geltende „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen“. Für eine verbindliche gesetzliche Gleichstellungspolitik gegenüber Unternehmen, plädiert auch Hannelore Buls vom Deutschen Frauenrat. Es bedürfe der Kongruenz zwischen gesetzlicher und unternehmerischer Praxis. Meine französische Kollegin Josette Durrieu bekräftigte, dass nur mithilfe dieser Maßnahmen „die gläserne Decke durchbrochen werden kann“.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik setzt auch bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf an. In Deutschland leistet das Elternzeitgesetz hier einen wesentlichen Beitrag. Dieses wurde im Januar 2015 durch das ElterngeldPlus im Sinne einer flexibleren Gestaltung noch verbessert. Elterngeld wird als Lohnersatzleistung gezahlt. Es kann bis zu 30 Stunden weitergearbeitet werden bei existierendem Kündigungsschutz. Beide Elternteile haben hierauf einen gleichberechtigten Anspruch. Die Frage „Kind ODER Beruf“ muss sich niemand mehr stellen. In Luxemburg betrage die bezahlte Elternzeit sechs Monate und könne flexibel bei Teilzeitarbeit auf 12 Monate ausgeweitet werden, so Hetto-Gaasch.

Geflüchtete Frauen stärken - keine Wiederholung der Fehler des letzten Jahrhunderts

Gleichstellung gilt für alle - für Einheimische ebenso wie für Zugezogene, auch für geflüchtete Frauen! Rosa Logar, Vizepräsidentin der ExpertInnengruppe für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verwies darauf, dass ein gravierender Fehler der 80er Jahre auf keinen Fall wiederholt werden dürfe: Damals wurden die Frauen bei der Integration regelrecht „vergessen“. Um sich sozial und ökonomisch zu integrieren, bedürfe es für die Frauen, Ansässige als auch Geflüchtete eines barrierefreien Zugangs zum gesamten Hilfe- und Beratungssystem. Ein Schlüssel dazu seien Sprach- und KulturmittlerInnen. Auf meinem Facebook-Account können Sie sich die Reden von Elke Fernervon Rosa Logar, Hannelore Buls, Josette Durrieu und Françoise Hetto-Gaaschvon Nezha El-Ouafi und von Reem Abu Dalbouh als Videos anschauen.

Besuche in Einrichtungen für geflüchtete Menschen

Im Anschluss an die Sitzung im Deutschen Bundestag besuchten die TeilnehmerInnen zwei Einrichtungen, in denen geflüchtete Menschen leben:

  • die Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Frauen und ihre Kinder in Berlin-Friedenau in Trägerschaft des Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.
  • die Notunterkunft im Flughafen Tempelhof in Trägerschaft des Betreibers Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH.

Ausschließlich Parlamentarierinnen besuchten die Friedenauer Gemeinschaftsunterkunft für ausschließlich geflüchtete Frauen und ihre Kinder. Deren Ehemänner sind teilweise noch in den Heimatländern oder die Frauen kennen ihren Aufenthalt nicht. Diesem Besuch schloss sich ein Gespräch in der nahegelegenen zentralen Anlauf- und Beratungsstelle für arabische Frauen Al Nadi an. Das schon 1979 gegründete Al Nadi ist eine Einrichtung des Nachbarschaftsheims Schöneberg e.V. und nimmt genau die Rolle im Beratungssystem ein, die einen barrierefreien Zugang zur Gleichstellung vorantreibt. Die Angebote reichen von Sprachunterricht zu diversen Kursen und zahlreichen Informationsveranstaltungen und Unterstützung bei rechtlichen Fragen oder Begleitung zu Behörden.

Eine zweite ParlamentarierInnen-Gruppe besuchte die Notunterkunft in den Hangars des ehemaligen Flughafen Tempelhofs. Das Team von TAMAJA Soziale Dienstleistung GmbH betreibt seit Oktober 2015 die Notunterkunft, bei der vier von sieben Hangars belegt sind. Mitte Mai 2016 leben gut 1.300 geflüchtete Menschen dort. Neben Sprach- und Integrationsangeboten gibt es seit kurzem auch ein Willkommen-in-Arbeit-Büro. Dort gibt es Beratungsangebote für Ausbildung und Beschäftigung des Landes Berlin, IntegrationslotsInnen, BildungsberaterInnen, sowie Angebote der Bundesagentur für Arbeit. Gerade Informationen zu Arbeit stellen einen besonders wichtigen Teil der Integration dar.

Gleichstellung als Grundlage zur Beseitigung von sexualisierter Gewalt

Wie schon in der Istanbul-Konvention festgehalten, ist die Voraussetzung einer Beendigung von sexualisierter Gewalt die Förderung und Akzeptanz einer sozialen und wirtschaftlichen Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Ich habe mich gefreut, von meinen parlamentarischen KollegInnen aus anderen europäischen und nicht-europäischen Ländern zu hören, wie viele gleichstellungsrelevante Maßnahmen bereits unternommen werden. Überall gilt: Mit der Einhaltung der Istanbul-Konvention als starker Rückenwind kommen wir der Geschlechterdemokratie näher. Also Weitermachen!

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Impulsbeitrag Hannelore Buls.pdf117.83 KB
Impulsbeitrag Françoise Hetto-Gaasch.pdf86.98 KB
Factsheet_deutsch_may.pdf937.6 KB