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Politik zur Bekämpfung der Armutsspirale für Frauen

Anlässlich des Internationalen Tages der Beseitigung der Armut am 17. Oktober mahnt die Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, Mechthild Rawert (SPD):

Wir müssen das hohe Armutsrisiko von Frauen bekämpfen. Die jüngsten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass das Armutsrisiko besonders von Frauen nicht geringen geworden ist. Noch immer ist die ungleiche Verteilung von Erwerbsarbeit und familialer Sorgearbeit, die noch nicht flächendeckend gegebene Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigungen sowie eine schlechtere Bezahlung Hauptgründe für das erhöhte Armutsrisiko. Auch gut ausgebildete Frauen nach der Erziehungsphase oftmals noch große Schwierigkeiten in eine angemessene Beschäftigung zurück zu kehren. Ein geringeres Lohnniveau und eine unterbrochene Erwerbstätigkeit führen zu weitaus geringeren Rentenansprüchen als bei Männern. Das bewirkt auch ein größeres Risiko für Altersarmut.

Ein zentraler Punkt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Kinderbetreuung. Laut Statistischem Bundesamt liegt die Betreuungsquote derzeit bundesweit bei 33 Prozent - in Berlin höher, in Tempelhof-Schöneberg bei 44,4 Prozent. Auf SPD-Drängen hin wurde das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsfinanzierung" um 550 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten um nochmals weitere 100 Millionen Euro. Unser Schwerpunkt liegt auf einer qualitativ hochwertigen, ganztägigen Betreuung.

Für alleinerziehende Frauen ist die Situation am schwierigsten. Es muss für Frauen, besonders für Alleinerziehende, möglich sein, die eigene und die wirtschaftliche Existenz ihrer Kinder auskömmlich zu sichern. Deshalb wollen wir SozialdemokratInnen gerade auch Alleinerziehende besser unterstützen. Wir wollen erreichen:

  • eine steuerliche Absetzbarkeit realer erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten insbesondere für Alleinerziehende
  • eine Evaluation der Unterhaltsrechtsänderung im Hinblick auf die Situation von Alleinerziehenden
  • die zielgruppengerechte Aufklärung von Frauen über ihre Rechte in Familie und Partnerschaft
  • eine 12-monatige Probezeit bis zur Einstandspflicht eines neuen Partners bei Alleinerziehenden im SGB II Bezug
  • eine Neuregelung der Minijobs in Hinsicht auf Rentenversicherungspflicht
  • einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (Flexibilität)
  • eine geförderte Familienarbeitszeit.

 1992 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen, den 17. Oktober zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut.