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Die SPD verbessert das Krankenhausstrukturgesetz

Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Wir nehmen die Sorgen und Anfragen der Kliniken, die in Verbindung mit dem anstehenden Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geäußert wurden, sehr ernst und wollen den Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen an entscheidenden Stellen verbessern. Wir wissen aber auch, dass die Bürgerinnen und Bürger anerkennen, dass wir eine tief gehende Qualitätsdebatte führen. Es ist falsch, das KSHG einfach als Krankenhausschließungsprogramm abzutun.
Beseitigung des Personalnotstandes, Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern 
Insbesondere seit der 1. Lesung des KHSG im Deutschen Bundestag am 2. Juli habe ich Berliner Krankenhäuser aufgesucht. Dabei habe ich Unterstützung für die Intention des KHSG, Krankenhäuser stärker an Qualität auszurichten, gefunden. Auch der beabsichtigte Prozess der Zentrenbildungen und Spezialisierungen stößt keineswegs nur auf Widerspruch. 
Im KHSG enthalten ist ein Pflegestellenförderprogramm von 660 Millionen Euro (bis 2018). Die Absicht der SPD, diese Personalausstattung darüber hinaus noch aufzustocken, wird begrüßt. Unterstützung findet auch die Absicht, mit der zu schaffenden ExpertInnenkommission mittelfristig konkrete Vorgaben zu erarbeiten, wie Pflege innerhalb der Krankenhausvergütung besser abgebildet werden kann und wie eine gesetzliche Personalbemessung in den Kliniken aussehen sollte.
Das oberste Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Diese Haltung haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht und diese Haltung wird auch in den von mir besuchten Kliniken geteilt. 
Versorgungszuschlag beibehalten
Oft kritisiert wird der beabsichtigte Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags von 500 Millionen. Zur besseren Finanzierung der Personalkosten in den Krankenhäusern schlägt die AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion zusammen mit ihrem für Gesundheit zuständigen Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Prof. Karl Lauterbach daher eine Beibehaltung und gleichzeitige Umwidmung des Versorgungszuschlags vor: Die 500 Millionen Euro sollen in einen Pflegezuschlag überführt werden, der in Abhängigkeit vom Umfang des jeweiligen Pflegepersonalbudgets unter den Krankenhäusern verteilt wird. Personalintensive Krankenhäuser erhalten dadurch mehr Geld und Personalabbau in der Pflege wird bestraft.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion steht ganz klar fest, dass der Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese unmittelbar den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten in den Krankenhäusern zugutekommen.
Wir sind überzeugt, dass wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren gute Vorschläge zur Verbesserung des Krankenhausstrukturgesetzes erarbeiten werden.

Anlässlich der Kundgebung der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 23. September vor dem Brandenburger Tor erklärt die Berliner Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss Mechthild Rawert:

Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Wir nehmen die Sorgen und Anfragen der Kliniken, die in Verbindung mit dem anstehenden Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geäußert wurden, sehr ernst und wollen den Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen an entscheidenden Stellen verbessern. Wir wissen aber auch, dass die Bürgerinnen und Bürger anerkennen, dass wir eine tief gehende Qualitätsdebatte führen. Es ist falsch, das KSHG einfach als Krankenhausschließungsprogramm abzutun.

Beseitigung des Personalnotstandes, Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern 

Insbesondere seit der 1. Lesung des KHSG im Deutschen Bundestag am 2. Juli habe ich Berliner Krankenhäuser aufgesucht. Dabei habe ich Unterstützung für die Intention des KHSG, Krankenhäuser stärker an Qualität auszurichten, gefunden. Auch der beabsichtigte Prozess der Zentrenbildungen und Spezialisierungen stößt keineswegs nur auf Widerspruch. 

Im KHSG enthalten ist ein Pflegestellenförderprogramm von 660 Millionen Euro (bis 2018). Die Absicht der SPD, diese Personalausstattung darüber hinaus noch aufzustocken, wird begrüßt. Unterstützung findet auch die Absicht, mit der zu schaffenden ExpertInnenkommission mittelfristig konkrete Vorgaben zu erarbeiten, wie Pflege innerhalb der Krankenhausvergütung besser abgebildet werden kann und wie eine gesetzliche Personalbemessung in den Kliniken aussehen sollte.

Das oberste Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Diese Haltung haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht und diese Haltung wird auch in den von mir besuchten Kliniken geteilt. 

Versorgungszuschlag beibehalten

Oft kritisiert wird der beabsichtigte Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags von 500 Millionen. Zur besseren Finanzierung der Personalkosten in den Krankenhäusern schlägt die AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion zusammen mit ihrem für Gesundheit zuständigen Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Prof. Karl Lauterbach daher eine Beibehaltung und gleichzeitige Umwidmung des Versorgungszuschlags vor: Die 500 Millionen Euro sollen in einen Pflegezuschlag überführt werden, der in Abhängigkeit vom Umfang des jeweiligen Pflegepersonalbudgets unter den Krankenhäusern verteilt wird. Personalintensive Krankenhäuser erhalten dadurch mehr Geld und Personalabbau in der Pflege wird bestraft.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion steht ganz klar fest, dass der Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese unmittelbar den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten in den Krankenhäusern zugutekommen.

Wir sind überzeugt, dass wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren gute Vorschläge zur Verbesserung des Krankenhausstrukturgesetzes erarbeiten werden.