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Bessere Unterstützung am Lebensende

(Erschienen in der Berliner Stimme Nr.14/15 - 65. Jahrgang,  11. Juli 2015)

Bessere Unterstützung am Lebensende

Mechthild Rawert zur Neuregelung der Hospiz- und Palliativversorgung

Für uns selbst, unsere Anverwandten und Freunde wollen wir die Gewissheit haben, dass wir in der letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut begleitet und versorgt werden. Wir brauchen dazu auch ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen. Aus diesem Grunde haben wir GesundheitspolitikerInnen einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in den Bundestag eingebracht. Wir wollen die Palliativversorgung und die Hospizkultur an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen - sei es zu Hause, in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Hospizen - stärken.

Die Palliativmedizin verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz der Pflege und Betreuung für die schwerkranken Menschen, die nicht mehr geheilt werden können und deren Lebensende bevorsteht. Im Mittelpunkt stehen die Schmerzbekämpfung und auch psychologische Hilfen.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich eine Menge getan: 8000 ÄrztInnen haben sich als PalliativmedizinerInnen qualifiziert. 20.000 Pflegefachkräfte haben sich weitergebildet. 80.000 Ehrenamtliche kümmern und engagieren sich für sterbende Menschen. Mehr als 1.500 ambulante Dienste, 200 stationäre Hospize, 250 Palliativstationen gibt es bundesweit. Dieses Engagement wird durch das Gesetz besser unterstützt. Zudem werden Versorgungslücken geschlossen.   

Welche Regelungen sieht der Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz konkret vor?

  • Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren - zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen.

  • Wir verbessern die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize. Zu den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste sollen künftig neben Personalkosten auch Sachkosten gehören (z.B. Fahrtkosten der Ehrenamtlichen). Sichergestellt werden soll ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.

  • Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Pflegeheime ihren BewohnerInnen eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können.

  • Die Krankenkassen werden zur individuellen Beratung der Versicherten und zur Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen und Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet.

Die öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag wird am 21. September zwischen 10 bis 12 Uhr stattfinden. Interessierte sind herzlich eingeladen, müssen sich dazu aber anmelden.

Mechthild Rawert