Der heutige Internationale Tag der Pflege ist ein guter Anlass, den Stellenwert der Pflege in Deutschland zu analysieren: Die Pflege ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die soziale Pflegeversicherung hat sich als fünfte Säule der Sozialversicherung bewährt. Doch die Gesellschaft wird älter und vielfältiger und wir müssen entscheidende Weichen stellen, für mehr Gerechtigkeit und Teilhabe in der Pflege.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung kontinuierlich und wird weiter zunehmen. Aktuell sind 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Zahl der an Demenz Erkrankten steigt jedes Jahr um 200.000 Menschen. Entsprechend des Anstiegs der Pflegebedürftigen nimmt auch der Fachkräftebedarf in Deutschland zu.
Bereits mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 haben wir in dieser Legislaturperiode zahlreiche Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und ihre Angehörigen erreicht. Außerdem haben wir mit der Reform des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegegesetzes für pflegende Angehörige die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert.
Zum Kern der Pflegereform gehört in dieser Legislaturperiode die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens mit dem Pflegestärkungsgesetz 2. Damit verbunden ist eine Gleichstellung somatisch, demenziell und psychisch erkrankter Pflegebedürftiger und die bessere Berücksichtigung individueller Bedürfnisse.
Wir werden zudem noch in dieser Legislaturperiode ein Pflegeberufegesetz verabschieden, das eine generalistische Pflegeausbildung beinhaltet: alle Pflegeberufe erhalten eine gemeinsame Ausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss. Damit steigern wir die Attraktivität des Pflegeberufes insgesamt und besonders der Altenpflege. Wir erhöhen damit auch die Durchlässigkeit sowie die Chance auf Verbleib in diesem Berufsfeld.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung kontinuierlich und wird weiter zunehmen. Aktuell sind 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Zahl der an Demenz Erkrankten steigt jedes Jahr um 200.000 Menschen. Entsprechend des Anstiegs der Pflegebedürftigen nimmt auch der Fachkräftebedarf in Deutschland zu.
Bereits mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 haben wir in dieser Legislaturperiode zahlreiche Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und ihre Angehörigen erreicht. Außerdem haben wir mit der Reform des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegegesetzes für pflegende Angehörige die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert.
Zum Kern der Pflegereform gehört in dieser Legislaturperiode die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens mit dem Pflegestärkungsgesetz 2. Damit verbunden ist eine Gleichstellung somatisch, demenziell und psychisch erkrankter Pflegebedürftiger und die bessere Berücksichtigung individueller Bedürfnisse.
Wir werden zudem noch in dieser Legislaturperiode ein Pflegeberufegesetz verabschieden, das eine generalistische Pflegeausbildung beinhaltet: alle Pflegeberufe erhalten eine gemeinsame Ausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss. Damit steigern wir die Attraktivität des Pflegeberufes insgesamt und besonders der Altenpflege. Wir erhöhen damit auch die Durchlässigkeit sowie die Chance auf Verbleib in diesem Berufsfeld.