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12. Wohnzimmer-Gespräch: Ein Ja zur gesetzlich geregelten Organspende

Seitdem im Juli 2011 der Leber-Transplantationsskandal öffentlich wurde, sind neue gesetzliche Regeln verabschiedet worden. Die Bundesregierung versichert, dass Manipulationen der Warteliste nicht mehr passieren können. Eingeführt wurden ein Mehr-Augen-Prinzip, unangemeldete Prüfungen und Haftstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe bei Verstößen.
Im Interesse der 12.000 Menschen, die jedes Jahr sterben, weil sie ein dringend benötigtes Spenderorgan nicht bekommen, bitte ich  Sie, sich für das Leben zu entscheiden. Ich bitte Sie, nach Ihrem Tode diesen schwerkranken Menschen Ihre Organe zur Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie, einen Organspendeausweis auszufüllen. So wird Ihre eigene Entscheidung dokumentiert und die Last der Entscheidung wird nicht den Angehörigen aufgebürdet.

Jedes „Wohnzimmer-Gespräch“ ist besonders

So auch mein 12. Wohnzimmer-Gespräch am 19.08.2013 auf Einladung einer gebürtigen Chinesin in einem Berliner Restaurant. Besonders war dieses Gespräch, weil sich alle Teilnehmenden versammelt hatten, um über ein einziges Thema zu diskutieren: die illegale Organentnahme und der Organhandel in China.
Seit Jahren wird in den Medien über eine Organentnahme ohne vorheriges Einverständnis des/der SpenderIn in China berichtet - so jüngst auch in ZEIT ONLINE unter der Überschrift „Würde China für Organe töten?“  (http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-07/china-organtransplantation-falun-gong). Auch die Anwesenden fragten sich und mich, wie es sein kann, dass in China viel mehr Organe angeboten werden als es die Zahl der offiziellen SpenderInnen möglich macht. Sie vermuten, dass in China nicht nur die Organe hingerichteter Menschen sondern auch von verfolgten und in Arbeitslagern internierten Mitgliedern der seit 1999 verfolgten Falun Gong-Bewegung dazu genutzt würden.
Persönlich habe ich nicht die Möglichkeit nachzuprüfen, ob der erhobene Vorwurf an die chinesischen Behörden stimmt oder nicht. Ich kann weder bestätigen noch dementieren, dass in Arbeitslagern weggesperrte Anhängerinnen und Anhänger der Falun Gong-Bewegung getötet und ihre Organe „auf Bestellung“ gewinnbringend veräußert werden.


Organhandel ist für deutsche StaatsbürgerInnen international verboten

Allen deutschen StaatsbürgerInnen ist der kommerzielle Organhandel, die kommerzielle Organentnahme und die kommerzielle Organeinpflanzung strafrechtlich verboten. Auch schon vor  Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes 1997 hatten die Deutschen Transplantationszentren jeder Art von Kommerzialisierung der Organspende und Transplantation eine klare Absage erteilt. Dieses Verbot ist für deutsche Staatsangehörige international gültig, findet also Anwendung unabhängig vom Ort einer solchen Transplantation und der dortigen Rechtslage. § 17 ff des Transplantationsgesetzes besagt eindeutig: „Es ist verboten, mit Organen oder Geweben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind, Handel zu treiben.“ Grundlage ist unser Grundgesetz, welches in Artikel 1 Absatz I bestimmt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Der deutsche Staat schützt so unter anderem die Rechtsgüter der körperlichen Integrität der lebenden Person, die Würde der Person und das freie Selbstbestimmungsrecht des Menschen.

Koordinierung von Organen

Alle Organspenden in Deutschland werden von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert. Lebendspenden sind nur in einem ganz engen Rahmen möglich. Damit auch über Ländergrenzen hinweg die Wahrscheinlichkeit auf die Vermittlung eines immunologisch passenden Organs und damit auf eine Transplantation steigt, gibt es die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant, die für die Vermittlung aller Organe, die in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Slowenien, Kroatien und Ungarn verstorbenen Menschen zum Zwecke der Transplantation entnommen werden, zuständig ist.
Bisher ist mir in Deutschland kein einziger Fall von Organhandel bekannt.