Gesundheit

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Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht für Gendiagnostikgesetz

Der Gesundheitsausschuss hat den Weg für das schwarz- rote Gendiagnostikgesetz frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von SPD und Union verabschiedete der Ausschuss am 22. April den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen" (16/10532, 16/10582) in modifizierter Fassung.

Ziel des Regierungsentwurfs, der am kommenden Freitag abschließend im Bundestagsplenum behandelt werden soll, ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen zu stärken und gleichzeitig Missbrauch von Untersuchungsergebnissen zu verhindern. So sollen genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden dürfen.

Politik für Verbraucher ist sozialdemokratische Politik

Ob Verbraucherinformationsgesetz, Reform des Versicherungsvertragsrechts oder die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“: Die verbraucherpolitischen Reformprojekte der letzten Jahre tragen eine sozialdemokratische Handschrift. Die aktuellen Diskussionen über die Falschberatung bei Finanzprodukten oder den Schutz von Verbraucherdaten zeigen, dass sozialdemokratische Lösungsansätze mehr denn je gefragt sind. Für uns heißt moderne VerbraucherInnenpolitik: Wir sehen genau hin, wo der Staat mit sinnvoller Regulierung Leitplanken einziehen muss, wo er für mehr Transparenz sorgen soll und wo er auf Marktkräfte und die Zivilgesellschaft vertrauen kann.

In mehr als zehn Jahren sozialdemokratischer Regierungsverantwortung haben wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher immer weiter gestärkt und für mehr Transparenz und Sicherheit in immer vielfältigeren und oft unübersichtlichen Märkten gesorgt. Damit haben wir selbstbestimmte und nachhaltige Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht.

Vorschriften für Arzneimittel ändern

Am 19. März 2009 hat der Bundestag in 1. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drs. 16/12256) beraten. Das Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Anpassung des Arzneimittelgesetzes an europäische Verordnungen und Erfahrungen aus dem Vollzug. Damit verbunden werden Änderungen in anderen Rechtsvorschriften, die teils mit Änderungen im Arzneimittelgesetz (Betäubungsmittelgesetz, Transfusionsgesetz, Verordnung über homöopathische Arzneimittel) zusammen hängen oder Regelungen insbesondere im Sozialgesetzbuch V (Krankengeld) betreffen.

Folgendes wird u. a. geändert:

Krankenversicherungsbeiträge besser absetzbar

Ab 2010 sollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. Dazu wurde der Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, Drs. 16/12254) am 19. März 2009 in 1. Lesung beraten.

Das Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass ab 1.1.2010 alle Aufwendungen für eine Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Beitragsanteile, die dazu dienen, über die Grundversorgung hinauszugehen, wie z. B. die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus, können somit nicht abgesetzt werden. Die steuerliche Berücksichtigung aller Beiträge zugunsten einer Krankenvollversicherung wäre sozial ungerecht, da davon nur diejenigen profitieren würden, die sich die hohen Beiträge für diese Tarife leisten können.

Betreuung posttraumatischer Störungen stärken

Am 12. Februar 2009 hat der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen den von der SPD- Bundestagsfraktion initiierten Koalitionsantrag „Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen stärken und weiterentwickeln” beschlossen.

Leib und Leben von Soldatinnen und Soldaten, wie auch der zivilen Beschäftigten der Bundeswehr gilt es sowohl beim Dienst im Inland als auch in Auslandseinsätzen zu schützen. Dazu gehört auch ihre seelische Unversehrtheit. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Auslandseinsätze stetig angestiegen. Immer mehr Soldatinnen und Soldaten sowie auch Zivilbeschäftigte verrichten ihren Dienst weit weg von Familien und Freunden. Dies bringt besondere körperliche und seelische Belastungen mit sich. Immer wieder kommt es bei Einsätzen zu traumatisierenden Situationen. Die darauf folgende Stressreaktion kann im weiteren Verlauf zur Entwicklung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen. Die mittel- und langfristigen Folgen davon sind u.a. oft Depressionen, Gereiztheit, Verschlossenheit oder auch Suchtprobleme. Dies kann auch bis zur Dienstunfähigkeit führen. Die Zahl der Betroffenen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Sie werden in vier Bundeswehrkrankenhäusern behandelt. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit spezialisierten zivilen Ärzten und Einrichtungen. Damit hat die Bundeswehr bei den bisherigen Einsätzen gute Erfahrungen gemacht.

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