Die Lebenserwartung steigt, die Bundesbürger bleiben länger gesund, sie könnten mehr Jahre arbeiten und trotzdem noch einen längeren Ruhestand genießen als ihre Eltern und Großeltern. Zudem braucht die Arbeitswelt von morgen alle Generationen mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Erfahrungen. Vor diesem Hintergrund hat die Regierungskoalition zwei Gesetzesinitiativen in 1. Lesung eingebracht. Mit dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen“ (Drs. 16/3793; Initiative 50plus) wird der Entwurf eines „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Drs. 16/3794; Rente mit 67) flankiert.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre darf nicht ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung angesehen werden. Damit soll auch ein verbindliches Signal gegeben werden, dass sowohl eine Umorientierung in der Haltung zur Rolle der Älteren in Gesellschaft und Wirtschaft notwendig ist, als auch konkrete Verhaltensänderungen folgen müssen.