Sicheres Spielzeug auch zu Ostern – Mehr Schutz für unsere Kinder

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Anlässlich des bevorstehenden Osterfestes erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg und Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Zunehmend zu Ostern geschenkt wird inzwischen auch Spielzeug. Doch nicht jedes Spielzeug ist für Kinder sicher, wie gleich zwei große Rückrufaktionen eines US- Spielzeugriesen im vergangenen Jahr deutlich gezeigt haben: Bei Spielzeugautos waren Bleiwerte in der Farbe zu hoch, bei Magnetspielzeugen ließen konnten Kleinteile von Kleinkindern verschluckt werden.

Seit drei Jahren arbeitet die Europäische Kommission an der Überarbeitung der EU- Spielzeugrichtlinie von 1988. Zwar sieht der vom Europäischen Parlament und den EU- Mitgliedstaaten noch nicht verabschiedete neue Richtlinienentwurf ein Verbot zahlreicher gesundheitsschädlicher Substanzen vor, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder Allergien erzeugen können, ebenso strengere Sicherheitsanforderungen und bessere Einfuhrkontrollen.

Dennoch reichen den Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen diese Vorkehrungen keineswegs aus. Sie begrüßen die Beibehaltung des deutschen GS- Zeichen („Geprüfte Sicherheit“). Mit diesem Prüfsiegel dürfen nur Produkte ausgezeichnet werden, die hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards auch in Bezug auf Sicherheit von unabhängigen Prüfstellen erfüllen.

Die Industrie hingegen bevorzugt die europäische CE- Kennzeichnung, die letztlich aber nichts anderes als eine Selbstauskunft der Anbieter ist. Damit wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Sicherheit vorgegaukelt, die nicht in jedem Fall auch tatsächlich gewährleistet ist.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein generelles Verbot krebserregender, erbgut- und fortpflanzungsschädigender Stoffe anzustreben, da die bisher vorgesehenen Ausnahmen dem notwendigen Schutz keineswegs gerecht werden. Komplett verboten werden sollen auch allergene Duftstoffe in Spielzeugen.
Die Regierungsfraktionen fordern die Bundesregierung darüber hinaus zum Wohle der Kinder auf, Spielzeug aus Kunststoffmaterialien mit so genannten Lebensmittelbedarfsgegenständen gleichzusetzen, sofern das Spielzeug in den Mund genommen werden kann.