Es ist traurig zu sehen, wenn in den Kiezen immer mehr Traditionsläden schließen. Häufig wäschst aus dem Miteinander von Kleingewerbetreibenden, Kulturschaffenden und Bewohner*innen nachbarschaftliches Engagement; da entstehen Projekte und Initiativen. In meiner Rede am gestrigen 8. Oktober 2020 habe ich deutlich gemacht, dass wir auch im Deutschen Bundestag über die grundsätzliche Frage der Regulierung von Gewerbemieten sprechen müssen.
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.
Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend.
Am 08. September 2020 stellte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ihren Ende August veröffentlichten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder den Mitgliedern der Arbeitsgruppen Recht und Verbraucherschutz (RuV) sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ) der SPD-Fraktion vor. Eines wird sehr deutlich: Die effektive Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist für sie eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen und eine zentrale Aufgabe des Staates. Beabsichtigt ist, dass der Gesetzentwurf in Bälde ins Parlament kommt. Ich bin mir sicher: Für uns alle muss der Schutz von Kindern vor solch schlimmen, traumatisierenden Gräueltaten oberste Priorität haben, was sich auch im Strafrahmen widerspiegeln muss.
Der Entwurf beinhaltet Vorschläge zu schärferen Strafen, einer effektiveren Strafverfolgung, Prävention und Qualifizierung der Justiz. Dabei geht es zum einen um weitgehende Reformen im Strafrecht. Da Strafrecht alleine aber nicht ausreicht, liegt ein weiterer Fokus auf Prävention, Stärkung von Kinderrechten und einer besseren und gezielteren Aus- und Weiterbildung der Jugend- und Familienrichter*innen sowie der Staatsanwält*innen.
Die Verwirklichung von Gleichstellung ist ein Grundpfeiler unserer pluralen und weltanschaulich offenen Demokratie. Gleichberechtigung gehört zu den Grundrechtsgrundsätzen unserer Verfassung. Schändlicherweise versuchen autoritäre, neurechte und menschenfeindliche Ideologien und Bewegungen häufig, den Anti-Feminismus und das Anti-Gendering als ihren Türöffner und Verstärker zu nutzen. Darauf habe ich in meiner aktuellen Rede am Freitag, 18. September 2020 im Deutschen Bundestag hingewiesen.
Quelle: TV Berlin, Aus dem Bundestag, Sendung vom 14.09.2020