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Gleichstellung

Der Bundestag entscheidet über die Sukzessivadoption durch LebenspartnerInnen

Am 22. Mai 2014 hat der Bundestag mehrere Gesetzentwürfe zur Sukzessivadoption durch LebenspartnerInnen beraten und abgestimmt. Mechthild Rawert hat dazu folgende persönliche Erklärung abgegeben:

„Erklärung zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ (Drs 18/1494) TOP 8 am 22.05.2014 gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
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Die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen unserer sozialdemokratischen Politik.

Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern.

Sozialdemokratisches Ziel weiterhin: „100% Gleichstellung!“

Im Vorfeld der CSD-Saison 2014 möchte ich der Queer Community mein großes politisches Bedauern ausdrücken, dass es uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei den GroKo-Verhandlungen mit der CDU/CSU nicht gelungen ist, unser Wahlkampfversprechen „100% Gleichstellung - nur mit uns!“ einzulösen. Mir ist sehr bewusst, dass die Enttäuschung groß ist.

Das volle Adoptionsrecht auch für Lesben und Schwule war mit CDU/CSU nicht zu machen. Die Öffnung der Ehe ist vorerst gescheitert. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft bleibt ein Rechtsinstitut anderer Klasse, obwohl sie rechtlich fast identisch mit der Ehe ist.

SPD zu 100 Prozent hinter „100% Gleichstellung!“
Wir SozialdemokratInnen stehen nach wie vor zu 100 Prozent zu „100% Gleichstellung!“. Wir stehen nach wie vor hinter unseren Forderungen aus der 17. Legislaturperiode und zu den entsprechenden Gesetzesinitiativen zur vollen rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen, zur Öffnung der Ehe und für die Verankerung eines Diskriminierungsschutzes für Lesben und Schwule in Artikel 3 unseres Grundgesetzes (siehe Drs. 17/2113, Drs. 17/8155, Drs. 17/254).

Kuratoriumssitzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Meine erste Kuratoriumssitzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld fand am 7. Mai 2014 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz statt. Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung ist Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) wurde im Oktober 2011 durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, in Berlin errichtet. Insgesamt war es bereits die fünfte Kuratoriumssitzung.

Die Bundesstiftung ist nach Magnus Hirschfeld (1868-1935), Arzt, Sexualforscher und Mitbegründer der ersten deutschen Homosexuellenbewegung benannt. Ihr Ziel ist an ihren Namensgeber zu erinnern, Bildungs- und Forschungsprojekte zu initiieren und zu fördern und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von LSBTI* in Deutschland entgegenzuwirken. So soll die Akzeptanz für Menschen mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung in unserer Gesellschaft gefördert werden. Gleiches gilt für Menschen, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren bzw. sich nicht ausschließlich als Mann oder Frau definieren. An der Planung und Durchführung der Projekte, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, sind das Kuratorium, der hauptamtliche Vorstand und sein Team in der Geschäftsstelle sowie der Fachbeirat beteiligt.

Mehr Frauen in Führungspositionen - bald überall!

Es ist geschafft: Am 25. März 2014 haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas, beide SPD, Leitlinien für ein „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ vorgelegt. Voraussichtlich ab dem Sommer können wir mit einem Gesetzentwurf und damit dem Gesetzgebungsverfahren selber rechnen. Ziel ist, dass das Gesetz bereits 2015 in Kraft treten kann.

Die Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare wird endlich durch ein Gesetz geregelt

Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung die „Rote Karte“ gezeigt. Es hatte entschieden: „Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung.“ Auf Druck der SPD wurde die Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Am 18. März 2014 wurde der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ (Drs. 18/841) nun in den Bundestag eingebracht.

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