Die abfallrechtliche Überwachung wird einfacher, das Deponierecht an europäische Vorgaben angeglichen.
1. Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
Neue Vorschriften vereinfachen ab dem 1. Februar 2007 die abfallrechtliche Überwachung und tragen zum Bürokratieabbau bei.
Jährlich werden den zuständigen Überwachungsbehörden etwa 125.000 Entsorgungsnachweise und 2,5 Millionen Begleitscheine auf dem Formularweg vorgelegt, die geprüft und archiviert werden müssen. Dies soll zukünftig mit Hilfe moderner Kommunikationstechniken realisiert werden. Die Unternehmen sparen durch den Wegfall der Formulare in Papierform Versand- und Papierkosten. Es werden Vereinfachungsoptionen genutzt, die sich beim Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und seinen Verordnungen ergeben haben.