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Mi., 14. Oktober 2020

 

Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  
Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 Bundeswahlgesetz (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.
Der geringere Anteil an Frauen im Deutschen Bundestag zeigt: Parteiinterne Quoten und freiwillige Selbstverpflichtungen weniger Parteien reichen nicht aus. Vielmehr brauchen wir gesetzliche Regelungen im Wahlrecht, die die verfassungswidrige Unterrepräsentation von Frauen im Parlament beenden. Fakt ist: Wir brauchen eine paritätische Wahlrechtsreform. 
Bereits seit 26 Jahren verpflichtet uns das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 zum Handeln: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 
Im letzten Koalitionsausschuss wurde die Reform des Bundestagswahlrechts zwar heftig diskutiert, aber am Ende langte es nur für einen Kompromiss: Zur Bundestagswahl im September 2021 gibt es eine Zwischenlösung. Eine echte Reform ist erst für 2025 geplant. Eingesetzt wird eine Reformkommission, die unter anderem auch prüfen wird, mit welchen verfassungskonformen Möglichkeiten es ermöglicht wird, einen gleichen Anteil von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Die Ergebnisse sollen spätestens Mitte 2023 vorliegen, können also erst zur übernächsten Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen. Ich erwarte, dass diese Reformkommission paritätisch besetzt ist.
Der massive Widerstand der CDU/CSU-Fraktionen gegen den grundgesetzlichen Handlungsauftrag zur Gleichstellung führt dazu, dass kein Vorschlag zu einer Wahlrechtsreform vorliegt, der auch eine paritätische Regelung vorsieht. Angesichts des historisch niedrigen Frauenanteil im Bundestag ist dieser Widerstand mehr als beschämend und für alle an Chancengleichheit, Demokratie und Gleichstellung interessierten Bürgerinnen* und Bürger* ein Schlag ins Gesicht.
Ich bin gewiss: Mit der gleichen Repräsentation von Frauen im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  Für dieses im Zweiten Gleichstellungsbericht formulierte Ziel zu kämpfen lohnt sich.
Ich stimme dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD dennoch zu.

Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  

Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 "Bundeswahlgesetz" (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.

Fr., 9. Oktober 2020

 

Es ist traurig zu sehen, wenn in den Kiezen immer mehr Traditionsläden schließen. Häufig wäschst aus dem Miteinander von Kleingewerbetreibenden, Kulturschaffenden und Bewohner*innen  nachbarschaftliches Engagement, da entstehen Projekte und Initiativen. In meiner Rede 
Bitte hier die Rede aus dem offiziellem Sitzungsprotokoll verlinken - 
am 08.10.2020 habe ich deutlich gemacht, dass wir auch im Deutschen Bundestag über die grundsätzliche Frage der Regulierung von Gewerbemieten sprechen müssen.

Es ist traurig zu sehen, wenn in den Kiezen immer mehr Traditionsläden schließen. Häufig wäschst aus dem Miteinander von Kleingewerbetreibenden, Kulturschaffenden und Bewohner*innen nachbarschaftliches Engagement; da entstehen Projekte und Initiativen. In meiner Rede am gestrigen 8. Oktober 2020 habe ich deutlich gemacht, dass wir auch im Deutschen Bundestag über die grundsätzliche Frage der Regulierung von Gewerbemieten sprechen müssen.

Fr., 9. Oktober 2020

 

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.
Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend. 
Leider liegt bisher weder ein zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmter noch von den Oppositionsfraktionen vorgelegter Vorschlag vor, der eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern schon bei der nächsten Bundestagswahl 2021 sicherstellt. So wird eine historische Chance verpasst.
Diese fortdauernde, strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik muss endlich überwunden werden. Sowohl unser Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2) als auch internationale Übereinkommen wie die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW) verlangen bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Fakt ist und die gegenwärtige Corona-Krise zeigt es erneut wie im Brennglas: Die Krisenbewältigung sowie Fortschritte zu wichtigen Zukunftsthemen, wie der digitalen Transformation, dem Klimaschutz oder der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, werden nur gelingen und demokratisch entschieden, wenn Frauen ihre Perspektiven gleichberechtigt einbringen und mitgestalten können. 
Ich bin für die Verankerung der Parität im Wahlrecht für Listen- und Direktmandate. Gleiches fordern gleichstellungsorientierte Frauen* und Männer* aus berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften und Kirchen, Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft aus allen Regionen Deutschland. 
Fakt ist, dass in vielen europäischen Mitgliedsstaaten Paritätsregelungen bereits erfolgreich angewandt werden, z.B. in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Irland, Polen und Slowenien. Diesen guten Beispielen ist zu folgen. Dem Deutschen Bundestag ist ein Paritätsgesetz vorzulegen. Mehr Frauen in den Bundestag - 50:50 ist das Ziel.

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.

Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend.

Di., 22. September 2020

Am 08. September 2020 stellte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ihren Ende August veröffentlichten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder den Mitgliedern der Arbeitsgruppen Recht und Verbraucherschutz (RuV) sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ) der SPD-Fraktion vor. Eines wird sehr deutlich: Die effektive Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist für sie eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen und eine zentrale Aufgabe des Staates. Beabsichtigt ist, dass der Gesetzentwurf in Bälde ins Parlament kommt. Ich bin mir sicher: Für uns alle muss der Schutz von Kindern vor solch schlimmen, traumatisierenden Gräueltaten oberste Priorität haben, was sich auch im Strafrahmen widerspiegeln muss.

Der Entwurf beinhaltet Vorschläge zu schärferen Strafen, einer effektiveren Strafverfolgung, Prävention und Qualifizierung der Justiz. Dabei geht es zum einen um weitgehende Reformen im Strafrecht. Da Strafrecht alleine aber nicht ausreicht, liegt ein weiterer Fokus auf Prävention, Stärkung von Kinderrechten und einer besseren und gezielteren Aus- und Weiterbildung der Jugend- und Familienrichter*innen sowie der Staatsanwält*innen.

Mo., 21. September 2020

Die Verwirklichung von Gleichstellung ist ein Grundpfeiler unserer pluralen und weltanschaulich offenen Demokratie. Gleichberechtigung gehört zu den Grundrechtsgrundsätzen unserer Verfassung. Schändlicherweise versuchen autoritäre, neurechte und menschenfeindliche Ideologien und Bewegungen häufig, den Anti-Feminismus und das Anti-Gendering als ihren Türöffner und Verstärker zu nutzen. Darauf habe ich in meiner aktuellen Rede am Freitag, 18. September 2020 im Deutschen Bundestag hingewiesen.

 

Di., 15. September 2020


Quelle: TV Berlin, Aus dem Bundestag, Sendung vom 14.09.2020

So., 13. September 2020
Rede 
2./3. Lesung Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (Drucksache 19/12084) 
Sehr geehrter Herr/Frau Bundestagspräsidentin, 
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 
es ist gut, dass das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs jetzt kommt. Dass es kommt, ist der Beharrlichkeit der SPD zu verdanken. Wir schützen mit dem Gesetz insbesondere kleine Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen. Wir schützen zum Beispiel die vielen kleinen Händler, die jetzt in der Corona-Zeit Masken selbst nähen und online verkaufen. Für die ist das ein echtes Problem wenn sie plötzlich von einer solchen Abmahnung betroffen sind. 
Natürlich ist es richtig und wichtig für den freien Wettbewerb, dass Abmahnungen – etwa gegen gesetzliche Informationspflichten – möglich sind. Aber der Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen, der ist auch wichtig. Denn nicht selten sind solche Abmahnungen existenzbedrohend. 
Die Masche war bisher folgende: Abzocker durchsuchen Webseiten automatisiert nach Minimalverstößen und versenden dann eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief. Möglichst viele Abmahnungen mit möglichst wenig Aufwand. Sie tun das offenkundig nicht, um fairen Wettbewerb sicherzustellen. Sondern, um Kostenerstattung und Vertragsstrafen zu kassieren. 
Künftig werden sich solche missbräuchliche Abmahnungen nicht mehr lohnen. Das ist gut so. 
Es ist auch gut, dass die SPD eine Neuregelung der Reparaturklausel im Designrecht durchsetzen konnte. Damit wird der Markt für sichtbare Ersatzteile künftig geöffnet. Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen. Dies gilt für alle Designs, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet werden. 
Leider hat die Union es aber vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Leidtragende sind viele Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch die Wirtschaft und kommunale Unternehmen. Für die Berliner Verkehrsbetriebe oder die Berliner Stadtreinigung etwa heißt das: weiter hohe Kosten. Wir werden uns daher auch künftig dafür einsetzen, dass die Regelung auch auf den Bestandsmarkt ausgeweitet wird. Denn dann kann sie schneller Wirkung entfalten. Das ist im Interesse der Kommunen, der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher.  

Mit der Verabschiedung des Gesetzes „Stärkung des fairen Wettbewerbs“ erschweren wir die Abzocke mit missbräuchlichen Abmahnungen, die nur dazu dienen, Abmahnkosten und hohe Vertragsstrafen zu kassieren. Wir schützen so insbesondere kleine Unternehmen, Online-Shops und Vereine vor Abmahnkosten und überhöhten Vertragsstrafen.

Dass sich diese Abzocke nicht mehr lohnt, da kein Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht, freut mich als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion sehr. Ebenso freut es mich, dass wir auf Drängen der SPD eine Regelung durchgesetzt haben, mit der die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer oder Seitspiegel endlich aufgebrochen wird. Autoersatzteile unterliegen damit nicht mehr dem Designschutz und werden deutlich preiswerter – leider auf Drängen der Union nur für neue Designs. Obwohl hierdurch viele Autofahrer*innen, aber auch die Wirtschaft und vor allem kommunale Unternehmen mit ihren Fuhrparks einen teilweise sehr hohen Schaden erleiden, hat die Union es vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Seien Sie gewiss, wir machen uns als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin dafür stark.

Sie können meine Rede im Video sehen oder dem Plenarprotokoll entnehmen. Unten können Sie ebenfalls mein Redemanuskript nachlesen:

Do., 10. September 2020

Moria brennt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer solchen Katastrophe in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln kommt. Als Arbeitsgemeinschaft Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion fordern wir eine unmittelbare Evakuierung von Moria.

Bundesinnenminister Seehofer und die CDU/CSU müssen endlich zulassen, dass aufnahmebereite Bundesländer, Städte und Gemeinden sofort helfen können. Und wir brauchen endlich ein humanes und solidarisches Asylsystem in Europa, damit sich die schrecklichen Geschehnisse in Moria und anderswo nicht wiederholen.
Unsere Forderungen:

Mo., 7. September 2020



Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat es lange gedauert bis Menschen mit Behinderungen in der für sie notwendigen Kommunikationsform über den Virus selbst und vor allem über die notwendigen Abstandsmaßnahmen und Sperrungen sachgerecht informiert wurden. Viele von ihnen gehören u.a. auch aufgrund (zusätzlicher) chronischer Erkrankungen zu den Risikogruppen. Nun stellen sich neue Herausforderungen: Menschen mit Behinderungen, die die Gesundheitserfordernisse einschätzen können, wollen von den Lockerungen ebenfalls profitieren. Sind die betrieblichen Hygienekonzepte inklusionsgerecht? Wird Barrierefreiheit in Corona-Zeiten umfassend von Anfang an mitgedacht? Wie wird auch in Corona-Zeiten das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleistet? Wir alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch in Krisenzeiten ihre Wirkung entfalten kann.

Sichtbar werden. Sichtbar sein. Sichtbar bleiben.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgegrenzt werden sondern sind immer zu beteiligen und müssen in allen Programmen partizipieren. Viele hat es irritiert, dass in dem Anfang Juni im Koalitionsausschuss vereinbarten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket einerseits und ein zukunftsorientiertes Investitionsprogramm 

https://www.spd.de/aktuelles/unser-konjunkturprogramm/paket/

mit seinen positiven und umfangreichen Maßnahmen die Absicht einer sozialen und inklusiven Konjunktur von und für Menschen mit Behinderung vermisst wird. Aus der Community wird m. E. zu gerecht gefordert, dass alle Förderrichtlinien von Bund und Ländern an Mindestanforderungen für Barrierefreiheit gekoppelt und in allen Bereichen gewährleistet werden. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zügig zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Ein bedeutsames Thema ist die Digitalisierung aller Lebensbereiche – stellt diese doch gerade für Menschen mit Behinderungen oft auch eine Chance hinsichtlich einer schulischen, beruflichen und kulturellen Inklusion.

Das Krankenhauszukunftsgesetz muss für umfassende Barrierefreiheit sorgen 

Unsere Krankenhäuser brauchen dringend einen Investitionsschub bei der Digitalisierung – diese notwendige Zukunftsinvestition muss Menschen mit Behinderungen gleichgestellt zu Gute kommen. In den nächsten Monaten werden wir uns im Parlament mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz –KHZG)“ 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html

beschäftigen. Der Bund will 3 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit investieren. Alles soll der besseren Versorgung und Patient*innensicherheit dienen. 

Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung sind im Gesundheitswesen ehr die Regel als die Ausnahme. Das muss beendet werden. Ich begrüße es daher sehr, dass die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) 

https://www.isl-ev.de/attachments/article/2437/PM%20Zukunftsprogramm%20f%C3%BCr%20Krankenh%C3%A4user%20muss%20Barrierefreiheit%20und%20Bedarfe%20behinderter%20Menschen%20ber%C3%BCcksichtigen.pdf


fordert, dass die Barrierefreiheit und die Bedarfe von behinderten Menschen in allen medizinischen Bereichen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz verpflichtend berücksichtigt werden. Zu Recht wird m.E. auch gefordert, dass die finanzielle Förderung an die digitale als auch die bauliche Barrierefreiheit zu koppeln ist. Es gibt immer noch Krankenhäuser, die nicht von allem Menschen mit Behinderungen betret- bzw. berollbar sind. Unser Ziel muss es sein, Krankenhäuser so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus gut zurechtfinden und sich frei bewegen können. Außerdem müssen sie in einer für ihre kognitiven Bedürfnisse angemessenen Sprache alle notwendigen Informationen erhalten.

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

Fr., 28. August 2020

 

Frauen-Gleichstellungstag
Der 26. August ist der Frauen-Gleichstellungstag. Erinnert wird an die Ergänzung des 19. Verfassungszusatzes zum Frauenwahlrecht in die US-Verfassung vor 100 Jahren. Auch heute sind die erstrittenen Frauenrechte und Gleichberechtigung keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen überall mehr denn je verteidigt werden. Nächste Schritte: Mehr Frauen in die Parlamente und mehr Frauen in Führungspositionen!
Diesen Tag nutzt das Team Rawert zur Sichtbarmachung von Ungerechtigkeit: Auch 71 Jahre nach der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung der Geschlechter (Art. 3 Abs. 2) haben Frauen und Männer immer noch nicht die tatsächlich gleichen Chancen auf eine gleichberechtigte Partizipation und Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. 
Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen in Deutschland strukturell häufig von Benachteiligung betroffen: Im Durchschnitt verdienen Frauen im Schnitt mehr als 20 Prozent weniger Lohn als Männer. Diese Lohnlücke wird Gender Pay Gap genannt. Ein Grund dafür ist die Berufswahl. Berufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, sind im Durchschnitt schlechter bezahlt als die von Männern dominierten Berufe. Dies ist ein gesellschaftspolitischer Skandal. Lohnungleichheit wiederum führt oft dazu, dass Familien sich dafür entscheiden, dass die Frau mehr Zeit in die unbezahlte Sorgearbeit wie Kinderbetreuung und Pflege investiert und der Mann einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht. Außerdem sind Frauen häufiger in atypischen Beschäftigungsformen wie Teilzeit- und Leiharbeit angestellt. Eine Arbeitszeitunterbrechung, u.a. wegen der Geburt eines Kindes und der anschließenden Elternzeit erschwert Frauen zusätzlich den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Hier braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen für partnerschaftliche Erwerbs- und Sorgemodelle für beide.
Mehr Partizipation und Parität - auch in den Parlamenten
Auch mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind in der Politik Frauen deutlich seltener vertreten als Männer - sowohl in den Parteien als Orte der politischen Willensbildung als auch in den Parlamenten auf jeder föderalen Ebene. So liegt der Frauenanteil im Deutschen Bundestag aktuell bei nur 31 Prozent und ist damit sogar rückläufig. Frauen sind auch viel seltener in Führungspositionen zu finden, was zumeist an den „Mann“dominierten Rollenstereotypen liegt. 
Im Koalitionsausschuss am 25. August scheiterte eine umfassende Wahlrechtsreform bereits für 2021 am Widerstand der CDU/CSU. Von mehr Parität JETZT im Parlament also keine Spur. Wir Sozialdemokrat*innen wollen mit einer wirksamen Wahlrechtsreform nicht nur eine massive, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gefährdende Vergrößerung des Deutschen Bundestages verhindern. Bereits für 2021 konnten wir erreichen, dass die Entscheidung der Wähler*innen nicht verfälscht wird, die wichtige Zweitstimme also ihre Bedeutung behält. Erreichen konnten wir auch, dass noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt wird, die für die Zeit ab 2025 Lösungen erarbeiten sollen, u.a. zu Fragen der Parität, des Wahlalters ab 16, der Dauer der Legislatur, etc. Ich erwarte, dass die Besetzung dieser Kommission paritätisch erfolgt.
Gender Gaps beseitigen
Als Sozialdemokrat*innen setzen wir uns für eine Gesellschaft ein, in der Menschen jeden Geschlechts gleichgestellt sind. Denn nur so können wir eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft sein. Als konkrete Maßnahmen zur Angleichung der Verwirklichungschancen einer jeden einzelnen Person fordern wir deshalb die Einführung einer verbindlichen Quote für Frauen in Führungspositionen, die Verbesserung der Aufstiegschancen für Frauen im Erwerbsleben und eine Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer. Wir fordern auch die gesellschaftliche Neubewertung der sogenannten SAHGE-Berufe. 
Wir wollen die Gaps zwischen den Geschlechtern endlich beseitigen: den Gender Care Gap, den Gender Time Gap, den Gender Pay Gap oder den Gender Pension Gap. Erst dann haben wir Geschlechterdemokratie und Geschlechtergerechtigkeit.

Der 26. August ist der Frauen-Gleichstellungstag. Erinnert wird an die Ergänzung des 19. Verfassungszusatzes zum Frauenwahlrecht in die US-Verfassung vor 100 Jahren. Auch heute sind die erstrittenen Frauenrechte und Gleichberechtigung keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen überall mehr denn je verteidigt werden. Nächste Schritte: Mehr Frauen in die Parlamente und mehr Frauen in Führungspositionen!

Diesen Tag nutzt das Team Rawert zur Sichtbarmachung von Ungerechtigkeit: Auch 71 Jahre nach der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung der Geschlechter (Art. 3 Abs. 2) haben Frauen und Männer immer noch nicht die tatsächlich gleichen Chancen auf eine gleichberechtigte Partizipation und Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.