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10 Jahre "Internationaler Tag Null-Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung"

Die weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen die Menschenrechte. Sie bedarf der weltweiten Ächtung. Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation - FGM) findet auch in Einwanderungsländern des Westens, also auch Deutschland, statt. FGM ist eine grausame kulturelle Tradition. Sie ist nicht religiös geboten.

Derzeit ist die Strafverfolgung einer im Ausland begangenen Genitalverstümmelung problematisch, denn oft kann Eltern keine Vorbereitungshandlung in Deutschland nachgewiesen werden. Aufgrund des Territorialprinzips und der Tatsache, dass die Genitalverstümmelung nicht in dem in § 5 StGB geregelten Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter enthalten ist, ist deutsches Strafrecht nur anwendbar, wenn die Tat im Herkunftsland mit Strafe bedroht ist.Das muss sich ändern.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich darum in einem Gesetzentwurf für die Hochstufung der Genitalverstümmelung zum Verbrechen und die Aufnahme in den Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter einsetzen. Zu diesem für so viele Mädchen und Frauen existenziell wichtigen Thema wird noch im Februar eine Anhörung im Deutschen Bundestag stattfinden.

Voraussichtlich im März wird EU-Justizkommissarin Viviane Reding die von ihr beim European Institut for Gender Equality in Auftrag gegebene Studie “Study to map the current situation and trends of female genital mutilation in 27 EU Member States (MS) and Croatia” präsentieren. Damit wird der mangelhaften Datenlage endlich abgeholfen. Konkrete Maßnahmen im Kampf gegen FGM werden folgen.

Als Berichterstatterin für Frauengesundheit der SPD-Bundestagsfraktion sage ich: Eine Verschärfung der Strafnormen ist begrüßenswert, aber allein nicht ausreichend. Wir brauchen mehr Weiterbildungen für PädagogInnen von der Kita an und in Beratungsstellen, für MedizinerInnen und andere Gesundheitsberufe Wir brauchen mehrsprachige Informationsmaterialien in den Arztpraxen.
Ich fordere die Aufnahme der FGM in den medizinischen  Diagnoseschlüssel. Die Krankenkassen sollen umfassende Beratungsgespräche und medizinische Behandlungen übernehmen. Zu prüfen ist auch eine Ausnahme zur allgemeinen Schweigepflicht.